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Ratgeber

Wann Sicherheitsschuhe Pflicht sind

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Ob auf der Baustelle, im Lager oder in der Werkstatt: Viele Beschäftigte fragen sich, ob sie Sicherheitsschuhe tragen müssen und wer sie bezahlt. Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen in Deutschland, von der Gefährdungsbeurteilung über die DGUV Regel 112-191 bis zur Kostenfrage. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Was an Ihrem Arbeitsplatz gilt, erfahren Sie beim Arbeitgeber, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihrer Berufsgenossenschaft. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Vorschriften mit ähnlichen Grundsätzen.

Ausgangspunkt ist die Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Gefährdungen an jedem Arbeitsplatz zu ermitteln und passende Schutzmaßnahmen festzulegen. Technische und organisatorische Maßnahmen haben dabei Vorrang. Wenn danach noch eine Gefahr für die Füße bleibt, wird persönliche Schutzausrüstung notwendig, also auch Fußschutz.

Die PSA-Benutzungsverordnung regelt, dass der Arbeitgeber geeignete Schutzausrüstung auswählt, bereitstellt und die Beschäftigten unterweist. Das Ergebnis wird dokumentiert. Daraus ergibt sich, ob Sicherheitsschuhe Pflicht sind und welche Eigenschaften sie haben müssen.

Typische Gefährdungen für die Füße

Die DGUV Regel 112-191 zur Benutzung von Fuß- und Knieschutz nennt Gefährdungen, bei denen Fußschutz in Betracht kommt. Ob sie an Ihrem Arbeitsplatz vorliegen, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung.

  • Herabfallende, umfallende oder abrollende Gegenstände
  • Quetschen der Zehen, etwa durch Hubwagen oder Fahrzeuge
  • Hineintreten in spitze oder scharfe Gegenstände wie Nägel
  • Rutschige, nasse oder ölige Böden
  • Heiße oder sehr kalte Oberflächen, Nässe und Chemikalien
  • Elektrostatische Aufladung in bestimmten Bereichen

Welche Klasse wird verlangt

Wenn Fußschutz nötig ist, legt der Betrieb fest, welche Klasse nach EN ISO 20345 und welche Zusatzzeichen erforderlich sind. Auf Baustellen wird häufig S3 verlangt, in trockenen Hallen kann S1P oder S2 ausreichen. Eine Übersicht nach Branchen bietet der Beitrag Welche Sicherheitsschuhe für welchen Beruf. Was die einzelnen Klassen umfassen, zeigt der S-Klassen-Decoder.

Häufig gibt es im Betrieb zusätzlich eine Kennzeichnung mit dem Gebotszeichen Fußschutz benutzen. Was es bedeutet, erklärt der Beitrag Gebotszeichen Fußschutz benutzen.

Wer zahlt die Sicherheitsschuhe

Nach dem Arbeitsschutzgesetz darf der Arbeitgeber die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen nicht den Beschäftigten auferlegen. Ist Fußschutz erforderlich, muss er also vom Arbeitgeber bereitgestellt und bezahlt werden. Viele Betriebe geben ein Budget vor oder arbeiten mit einem Händler zusammen, bei dem Beschäftigte aus einer Auswahl wählen.

Eine Ausnahme kann bestehen, wenn Beschäftigte freiwillig ein teureres Modell wünschen, das über die Anforderungen hinausgeht, oder wenn Schuhe auch privat genutzt werden dürfen. Solche Regeln sollten schriftlich vereinbart sein. Kaufen Sie selbst und bekommen keinen Ersatz, kann der Beitrag Arbeitsschuhe von der Steuer absetzen hilfreich sein.

Hinweis:Diese Informationen sind allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Vorgaben Ihres Arbeitgebers, der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse und Ihre vertraglichen Regelungen.

Pflichten der Beschäftigten

Beschäftigte sind verpflichtet, die bereitgestellte Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu benutzen. Wer Sicherheitsschuhe trotz Anordnung nicht trägt, verstößt gegen seine Pflichten und gefährdet bei einem Unfall unter Umständen auch Ansprüche. Mängel an den Schuhen sollten Sie umgehend melden.

Passen die Schuhe nicht oder verursachen Beschwerden, sprechen Sie das an. Oft gibt es andere Modelle oder Weiten. Hinweise zur Passform finden Sie im Beitrag Weitensystem bei Sicherheitsschuhen, eine Auswahl gängiger Modelle im Ratgeber Die besten S3-Sicherheitsschuhe.

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Österreich und Schweiz

In Österreich regelt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die Pflichten. Auch dort ermittelt der Arbeitgeber die Gefahren, wählt geeignete persönliche Schutzausrüstung aus und stellt sie kostenlos zur Verfügung. Die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung konkretisiert das. Fragen beantworten die Sicherheitsfachkraft im Betrieb und die AUVA.

In der Schweiz sind Arbeitgeber nach dem Unfallversicherungsgesetz und der Verordnung über die Unfallverhütung verpflichtet, die nötigen Schutzmaßnahmen zu treffen und persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Beratung bieten die Suva und die Fachstellen für Arbeitssicherheit. In allen drei Ländern gilt: Die konkreten Anforderungen an Ihrem Arbeitsplatz ergeben sich aus der Beurteilung im Betrieb.

Unterweisung und Auswahl im Betrieb

Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten darin unterweisen, wie die Schutzausrüstung richtig benutzt wird. Dazu gehören beim Fußschutz Hinweise zur Passform, zur Pflege, zu zugelassenen Einlagen und dazu, wann ein Schuh ausgetauscht werden muss. Die Unterweisung wird in der Regel regelmäßig wiederholt und dokumentiert.

Bei der Auswahl sollten Beschäftigte beteiligt werden, denn ein Schuh, der nicht passt, wird ungern getragen. Viele Betriebe ermöglichen deshalb Anproben mit mehreren Modellen und Weiten. Wer besondere Bedürfnisse hat, etwa Einlagen oder sehr breite Füße, sollte das früh ansprechen. Auch der Betriebsarzt kann bei Fußbeschwerden beraten.

  • Gefährdungen ermitteln und dokumentieren
  • Anforderungen an den Schuh festlegen (Klasse, Zusatzzeichen)
  • Modelle zur Anprobe bereitstellen
  • Beschäftigte unterweisen und Tragepflicht kommunizieren
  • Zustand der Schuhe regelmäßig prüfen und Ersatz regeln

Häufige Fragen

Muss ich Sicherheitsschuhe tragen, wenn kein Schild hängt? Entscheidend ist die Anordnung des Arbeitgebers auf Basis der Gefährdungsbeurteilung, nicht allein das Schild. Fragen Sie im Zweifel nach.

Darf ich eigene Sicherheitsschuhe mitbringen? Das ist oft möglich, wenn sie die geforderte Klasse erfüllen. Stimmen Sie das vorher mit dem Arbeitgeber ab.

Gelten die Regeln auch für Praktikanten und Leiharbeitskräfte? Ja, Arbeitsschutz gilt für alle Beschäftigten. Bei Leiharbeit sind Verleiher und Entleiher gemeinsam verantwortlich, die Details regelt der Vertrag.

Wie oft gibt es neue Schuhe? Eine feste Frist gibt es nicht. Ersetzt wird, wenn der Schuh verschlissen oder beschädigt ist, siehe Wann Sicherheitsschuhe ersetzt werden sollten.

Was Sie dafür brauchen

Quellen